Bei einem Schadengutachten Aachen kann es bei älteren Fahrezugen schnell vorkommen, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges übersteigen. Es handelt sich dann eigentlich um einen Totalschaden. Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und möchten Ihr Fahrzeug reparieren lassen, um es weiterfahren zu können? Dann könnte die 130% Regelungen greifen. Von der 130%-Regelung spricht man, wenn die Reparaturkosten (inkl. eventuell anfallender Wertminderung!) den Wiederbeschaffungswert (der Wert Ihres Fahrzeugs, der dann 100% entspricht) um bis zu 30% übersteigt. Die Reparaturkosten sind zwar größer als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, dennoch können Sie als Geschädigte ihr Fahrzeug bis zu der 130%-Grenze instandsetzen lassen. Was sollten Sie dabei beachten? Die Reparatur des Fahrzeuges muss sach- und fachgerecht sowie vollständig erfolgt sein. Das Fahrzeug ist im Anschluss für weitere 6 Monate zu nutzen. Wozu gibt es die 130%-Regelung? Die 130%-Regelung gibt es, um bspw. die Reparatur eines sehr seltenen Fahrzeuges, einem Liebhaberfahrzeug oder eines Sondermodells, zu ermöglichen und hierdurch einerseits das persönliche Vermögen, andererseits auch den ideellen Wert bis zu einem gewissen Ausmaß zu schützen. Auch wenn die Reparatur nicht wirtschaftlich sinnvoll wäre, kann der Geschädigte sein Fahrzeug bis zu dieser Grenze instandsetzen lassen, weiter nutzen und daran Freude haben. Der Geschädigte handelt demzufolge nach dem s.g. Integritätsinteresse. Gibt es hierzu sepezielle Vorraussetzungen?Sie benötigen ein qualifiziertes Schadengutachten in Aachen,dass wir Ihnen gerne erstellen. Rufen Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Sie schnell zu Ihrem Schadengutachten in Aachen und Heinsberg sowie der gesamten Städteregion kommen. Gibt es Ausnahmen, bei der die 130% Regelungen nicht greift? Generell haben Sie als Geschädigter keinen gesetzlichen Anspruch darauf, den Unfallschaden nach der 130%-Grenze regulieren zu lassen. Dennoch gibt es bei einem Integritätsinteresse einige BGH-Urteile dahingehend, dass Sie Ihr Fahrzeug bis zu der 130% Grenze instandsetzen lassen können. In diesem Fall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht juristisch beraten lassen. Was sollte unbedingt beachtet werden? Die Reparatur sollte zwingend nach Vorgabe des Gutachtens durchgeführt werden, da die gegenerische Versicherung das Fahrzeug nachbesichtigen könnte. Wenn sich bei einer Nachbesichtigung herausstellen sollte, dass beispielsweise ein Kotflüghätte ausgewechselt werden müssen, dann könnte die gegenerische Versicherung die gesamte Zahlung verweigern.