Muss ich den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Für ein Unfallgutachten Aachen sollte in erster Linie geklärt sein, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Die Polizei wird oftmals zum Verkehrsunfall hinzugezogen und kann den Sachverhalt aufklären. Wir empfehlen Ihnen trotzdem immer nach einem Verkehrsunfall, genügend Lichtbilder von der Unfallstelle zu machen. Auf den Lichtbildern sollten die Endstellungen der beteiligten Fahrzeuge erkennbar sein. Hierdurch sichern Sie bereits vor Ort wichtige Beweise und Indizien, falls der genaue Unfallablauf vor Ort nicht geklärt werden kann. Danach sollten Sie ebenfalls Lichtbilder der entstandenen Schäden machen. Stellt sich bei dem Verkehrsunfall heraus, dass Sie nicht für den Unfallschaden Aachen verantworltich sind, dann müssen Sie keinen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Ganz im Gegenteil, Sie dürfen uns als Ihre Kfz Sachverständige in Aachen und Heinsberg telefonisch direkt beauftragen. In diesem Fall übernimmt die gegnerische Versicherung die dabei entstehenden Kosten für das Unfallgutachten Aachen (Haftpflichtfall). Sie waren der Unfallverursacher? Dann sollten Sie vor der Bauftragung eines freien Kfz Gutachter Aachen, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven zunächst Ihre Versicherungsbedingungen prüfen.